Rechtsprechung
OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs nach rechtskräftigem Abschluss eines anhängigen Gerichtsverfahrens; Form des Vergleiches bei Verpflichtung zur Grundstücksübertragung; Zeitpunkt für den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs; Erforderlichkeit des inneren und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 127a 779
Voraussetzungen für einen Vergleich im Sinne des § 127a BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 24.05.1996 - 6 O 3032/95
- OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2331
- MDR 1997, 499
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
Auseinandersetzung des Gesamtguts im Verbund
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
(BGHZ 84, 333, 335). - BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Auf der gleichen Linie liegt die bereits 1961 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 35, 309 ff. Danach ist integrierender Bestandteil eines Prozeßvergleichs nicht nur dasjenige, was schon von vornherein objektiv einen Zusammenhang mit dem Prozeßgegenstand hat sondern auch und gerade dasjenige, was die Parteien beim Vergleichsabschluß in einen solchen Zusammenhang bringen, indem sie die Regelung des Prozeßgegenstandes von der Regelung jenes anderen Punktes abhängig machen und umgekehrt (…a.a.O. Seite 317). - BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95
Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Doch hat die Rechtsprechung einen Ausnahmefall bei einer besondere schweren Treuepflichtvertetzung bejaht (vgl. zuletzt BGH NJW 1996, 2503, 2504).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Dies entsprach zudem dem Grundsatz, daß eine Partei, hier beide Parteien, durch ein unrichtiges Verfahr en des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (vgl. BVerfGE 75, 183, 190 f. und 78, 123, 126; BGH NJW-RR 1995, 379, 380). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Dies entsprach zudem dem Grundsatz, daß eine Partei, hier beide Parteien, durch ein unrichtiges Verfahr en des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (vgl. BVerfGE 75, 183, 190 f. und 78, 123, 126; BGH NJW-RR 1995, 379, 380). - BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der …
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Nur sie wird dem Willen der Parteien und dem von ihnen angestrebten Rechtsfrieden einerseits und der Verpflichtung des Staates zur effektiven Gewährung des Zugangs zum Gericht nach Art. 19 Abs. 4 und 20 Abs. 3 GG (st. Rspr. des BVerfG; siehe zuletzt NJW 1996, 309 m.w. N.) andererseits gerecht. - BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94
Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Dies entsprach zudem dem Grundsatz, daß eine Partei, hier beide Parteien, durch ein unrichtiges Verfahr en des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (vgl. BVerfGE 75, 183, 190 f. und 78, 123, 126; BGH NJW-RR 1995, 379, 380). - BGH, 18.11.1954 - IV ZR 96/54
Unterhaltsvergleich nach Scheidung
Auszug aus OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
So hat der Bundesgerichtshof in seiner in BGHZ 15, 190 ff. veröffentlichten, allerdings zu § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ergangenen Entscheidung vom 18.11.1954 ausgeführt, daß dann kein Raum mehr für einen gerichtlichen oder Prozeßvergleich sei, wenn ein Rechtsstreit in Folge des Eintritts der Rechtskraft - hier durch Rücknahme der Berufung - nicht mehr vorliege.
- BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über …
Anders ist die Rechtslage nur dann zu beurteilen, wenn die Parteien den Inhalt des Vergleichs schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens in das Verfahren eingeführt hatten und die Protokollierung noch in einem äußeren und inneren Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren erfolgt (OLG München NJW 1997, 2331). - OLG München, 28.01.2014 - 34 Wx 318/13
Grundbuchverfahren: Bestimmtheit des Antrags auf Eintragung eines gerichtlich …
So wird für den Abschluss eines Vergleichs nach Rücknahme eines Rechtsmittels für ausreichend angesehen, wenn der Vergleich noch in der (einheitlichen) mündlichen Verhandlung geschlossen wurde (vgl. OLG München MDR 1997, 499).
Rechtsprechung
OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4121/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anwendbares Recht bei deklaratorischem Schuldanerkenntnis
- unalex.eu
Art. 3, 4, 10 EVÜ
Vorrang der Rechtswahl - Nicht ausdrücklich in Art. 4 Rom I-VO genannte Vertragstypen - Auslegung des Vertrages - rechtsportal.de
BGB § 781; CMR Art. 1 Abs. 1; EGBGB Art. 28
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Anwendbarkeit nationalen Rechts - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 10 HKO 13577/95
- OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4121/96
Papierfundstellen
- BB 1997, 507
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77
doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung, …
Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4121/96
Zwar hat die Rechtsprechung festgestellt, daß das Anerkenntnis eines Saldos bei laufender Rechnung in der Regel als konstitutives Schuldanerkenntnis zu werten ist (BGHZ 72, 9). - BGH, 30.10.1970 - V ZR 58/67
Beurteilung einer vertraglichen Vereinbarung nach deutschem Recht - Auslegung als …
Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4121/96
So hat der BGH anerkannt, daß aus einer Ortsangabe in der über ein Anerkenntnis erstellten Urkunde auf den Parteiwillen geschlossen werden kann, das Anerkenntnis dem Recht des Landes zu unterstellen, in dem der betreffende Ort liegt (BGH NJW 71, 320).
- OLG München, 16.12.2021 - 10 U 3808/21
Grenzen des Deliktsstatuts - Handlungen des Regulierungsbeauftragten und …
Diese Überlegungen stehen auch im Einklang mit einer Entscheidung des 7. Senats des OLG München vom 22.01.1997 (7 U 4121/96), wonach ein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis in der Regel nach dem Recht des Landes zu bemessen ist, in dem die Erklärung erfolgt, sofern - wie auch im streitgegenständlichen Fall - alle handelnden Personen diesem Land angehören, vgl. Art. 28 EGBGB.